Klüger als die Polizei erlaubt
Kleine Verkehrskontrolle. Nochmal gut weggekommen.
Oh Gott. War das grad eine Schrecksekunden. War grad noch mit dem Auto in Berlin unterwegs und bin dabei in eine allgemeine Verkehrskontrolle geraten. Ich habe nichts getrunken, aber ich weiß, dass mein TÜV seit einigen Tagen überfällig ist. Jaja, ich weiß.
Glücklicherweise hatte ich keine Papiere dabei. Weder Fahrzeug- noch Führerschein. Nachdem die Polizisten kurz überprüft hatte, ob das Auto wirklich mir gehört, dürfte ich brav Heim fahren und die Papiere holen. Ich glaube ehrlich gesagt, dass Sie nicht wirklich damit gerechnet haben, dass ich wiederkomme.
Aber ich kam wieder und habe leicht zitternd brav meinen mehrseitigen Fahrzeugschein abgegeben. Man muss dazu sagen, dass ich einen kleinen unaufdringlichen Giftzwerg fahre. Viel Leistung (für so ein kleines Auto), Gewindefahrwerk und große Felgen. Ich weiß nicht ob die vielen Seiten Fahrzeugpapiere oder mein Wiederkommen den Polizisten beeindruckt haben, jedenfalls ist ihm nicht aufgefallen, dass mein TÜV abgelaufen ist.
Also habe ich günstige 10 Euro für das Nichtmitführen meiner Ausweispapiere bezahlt, anstatt ca. 30 Euro für abgelaufenen HU und ASU. Glücklicherweise habe ich aber schon einen Termin in der Werkstatt. Also keine Sorgen. Und nur zur Sicherheit: Ich gebe hiermit nicht zu mit abgelaufenem TÜV mit meinem Auto gefahren zu sein. Nicht heute oder sonstwann. Die Geschichte kann komplett meiner Fantasie entsprungen sein. Man weiß ja nie wer hier mitliest.


Harhar, ich hätte auch noch auf das zahlen der 10 Euro verzichtet, weil du die Papiere nicht mitführen musst sondern nur auf Verlangen vorzeigen. Das hast du ja dann auch getan!
Aber lieber 10 Euro als schlafenden Hunde wecken!
@basti
nachlesen bringt manchmal erstaunliches zu Tage:
§ 4 Abs. 2 der FEV sagt dazu: “Die Fahrerlaubnis ist durch eine amtliche Bescheinigung (Führerschein) nachzuweisen. Der Führerschein ist beim Führen von Kraftfahrzeugen mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.”
Ergo besteht beim Führerschein Mitführpflicht.
Also hättest Du auch 10 Euronen bezahlt
Also diese Juristen machen mich noch völlig fertig. Hauptsache mal wat gesagt, wa?
Na dann wissen wir es ja nun ganz genau.
Also liebe Kinderlein: Immer schön Führerschein mitführen